Donnerstag, 27. März 2014

Befreiung von der Applausordnung - Wider die Konzertdressur

Wenn sich die Hände nicht rühren und der Pöter fest am Stuhl haftet, heißt es: Typisch Ostwestfalen. Reißt einen das Ereignis dazu hin, der Begeisterung Luft zu machen durch Klatschen, Pfeifen, Trampeln, Springen, egal ob mitten im Stück oder am Ende, so wird der Ahnungslose von den Besserwissern gern mit verachtenden Blicken gegeißelt. Wohl dem, denkt Vattaunsa, dem das egal ist.

Dass es egal sein darf und nur die eigene Begeisterung zählt, schildert BERNHARD USKE auf fr-online am 24.3.2014 höchst anschaulich:

Nämlich die Befreiung des Konzertpublikums von der Applausordnung in einem Konzert mit dem Pianisten Lang Lang in der Alten Oper, Frankfurt a. M.:

"Nicht nach dem Ende der einzelnen Werke unbedingt, sondern nach den lautesten und schnellsten Sätzen rührten sich mächtig die Hände."

"Beifall" nennt der selbst zutiefst ergriffene Rezensent das Medium, "mit dem sich ein Publikum selbst beglückt und an dessen Zuwachs es in seiner Begeisterung sich selber steigert."

Am Ende seien die Anwesenden energetisch aufgeladen gewesen. Und genau das sei es, was ein großes und zweifellos nicht sattelfestes Publikum eben an der „Klassik“ suche...


Wie erbärmlich sind dagegen alle, die sich in solchen Energiemomenten immer noch krampfhaft an einer vermeintlich rechtsverbindlichen Kulturschöpfung festklammern wollen und anfangs böse herumzischen und verächtlich in sich hineinschmunzeln, wenn zwischen den Musiksätzen applaudiert wird, später aber nur noch völlig entgeistert ob der Regelwidrigkeiten dem Ausgang zustreben, während im Saal noch gefeiert wird.

Ob so ein Feuilleton-Beitrag daran etwas zu ändern vermag? Wohl kaum. Allein die persönliche Antwort auf die Frage: wozu öffentliche Konzerte (jenseits von U- und E-Musik), kann hier den Ausschlag geben.

Ich habe mich schon entschieden!

Viva la musica!

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